Das Land NRW hat als erstes Bundesland ein Landeskinderschutzgesetz verabschiedet, das im Mai 2022 in Kraft getreten ist. Der gesellschaftlichen Herausforderung einer wirksamen Prävention vor sexualisierter, physischer und psychischer Gewalt, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, muss sich auch der organisierte Sport als großer und wichtiger Teil dieser Gesellschaft stellen.
Das Gesetz formuliert konkrete Maßnahmen, die die strukturellen Rahmenbedingungen verbessern sollen. Dazu ist auch die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Schutzkonzepten u. a. in allen Sportvereinen und -verbänden, die Angebote für Kinder und Jugendliche durchführen, vorgeschrieben.
Um der Bedeutung des Themas Rechnung zu tragen und auf das Inkrafttreten des Gesetzes vorbereitet zu sein, hat der Landesportbund NRW (LSB NRW) Fristen zur Erarbeitung eines Schutzkonzeptes für die Mitgliedsorganisationen, d.h. Bünde und Fachverbände, festgelegt. Die Frist gilt bisher nicht für Sportvereine, außer sie sind Weiterleitungsempfänger von KJFP-Mitteln. FSJ- und BFD-Einsatzstellen müssen bis zum Bildungsjahr 2026/2027 ein fertiges Schutzkonzept vorliegen haben.
Auch wenn noch kein Schutzkonzept vorliegt, können Sportvereine einen wichtigen Beitrag zum Kindesschutz leisten. So sollten zum Beispiel alle im Verein Tätige (ehren- und hauptamtlich) vor Beginn der Tätigkeit eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Damit soll sichergestellt werden, dass keine einschlägig vorbestraften Personen ein Näheverhältnis zu Kindern und Jugendlichen aufbauen und dieses ausnutzen können.
Weitere Informationen über den Kindesschutz im Ehrenamt sowie über die Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung oder eines Führungszeugnisses erhaltet ihr beim Jugendamt Paderborn.