Die Staatskanzlei des Landes NRW stellt im Jahr 2024 insgesamt 1,25 Mio. Euro zur Verfügung, davon sind 200.000 Euro vorrangig für Maßnahmen im Schwerpunkt Inklusion kontingentiert. Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband und dem Kreissportbund sind.
Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2024 – 31.12.2024 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt neun Förderschwerpunkte zuordnen lassen:
- Ausbau Kooperation Sportverein mit Schulen/Ganztagseinrichtungen
- Ausbua Kooperation Sportverein mit Kindertagesstätten und Kindertagespflege
- Integration
- Inklusion
- Mädchen und Frauen im Sport, Chancengleichheit und Vielfalt
- Sport der Älteren
- Der Sportverein gegen Einsamkeit
- Gesundheitssport
- Nachhaltigkeit im Sport(verein)
Bitte stellen Sie die Förderanträge frühzeitig, da diese in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Landessportbund NRW bewilligt werden. Weitere Infos gibt es hier.
Die Antragstellung über das Förderportal des Landessportbundes NRW ist ab sofort möglich.