Förderprogramme

Hier gibt es Geld

Förderprogramme auf einen Blick

Sportvereine in Paderborn können von zahlreichen Förderprogrammen profitieren und damit ihre Vereinsarbeit stärken. Voraussetzung ist zumeist eine Doppelmitgliedschaft. Das heißt, der Sportverein ist Mitglied in einem Sportfachverband und im KreisSportBund Paderborn. Zusätzlich muss er sich an der jährlichen Bestandserhebung des Landessportbundes NRW beteiligt haben.

Wir haben Ihnen eine Übersicht aktueller Förderprogramme zusammengestellt. Bei Fragen zu den einzelnen Förderprogrammen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Förderung der Übungsarbeit

Die Staatskanzlei des Landes NRW stellt im Jahr 2024 unverändert 7,56 Mio. Euro für die Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband und dem Kreissportbund sind. Zudem muss die diesjährige Bestandserhebung abgeschlossen sein.

Über das Förderportal des Landessortbundes NRW ist die Antragsstellung für das Jahr 2024 ab sofort möglich. Die Frist zur Antragsstellung endet am 31. Mai 2024.

Weitere Informationen gibt es hier.

1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein

Die Staatskanzlei des Landes NRW stellt im Jahr 2024 insgesamt 1,25 Mio. Euro zur Verfügung, davon sind 200.000 Euro vorrangig für Maßnahmen im Schwerpunkt Inklusion kontingentiert. Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband und dem Kreissportbund sind.

Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2024 – 31.12.2024 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt neun Förderschwerpunkte zuordnen lassen:

  • Ausbau Kooperation Sportverein mit Schulen/Ganztagseinrichtungen
  • Ausbua Kooperation Sportverein mit Kindertagesstätten und Kindertagespflege
  • Integration
  • Inklusion
  • Mädchen und Frauen im Sport, Chancengleichheit und Vielfalt
  • Sport der Älteren
  • Der Sportverein gegen Einsamkeit
  • Gesundheitssport
  • Nachhaltigkeit im Sport(verein)

Bitte stellen Sie die Förderanträge frühzeitig, da diese in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Landessportbund NRW bewilligt werden. Weitere Infos gibt es hier.

Die Antragstellung über das Förderportal des Landessportbundes NRW ist ab sofort möglich. 

Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) unterstützt in ihrem Mikroförderprogramm ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und ländlichen Regionen. Mit bis zu 2.500 Euro werden Maßnahmen u.a. zur Gewinnung und Bindung von Ehrenamtlichen, zur Wertschätzung von Ehrenamtlichen sowie zur Stärkung vereinsinterner Strukturen gefördert.

Förderfähig sind Maßnahmen, die bis zum 31.12.2024 durchgeführt werden.

Die Antragsstellung ist ab sofort über das Förderportal der DSEE möglich. Die Frist zur Antragsstellung endet am 01. Oktober 2024.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.

"Wir sind STARK!"

Die Sozialstiftung NRW und die Aktion Lichtblicke e. V. bündeln zusammen mit dem DRK Landesverband Westfalen-Lippe erstmals ihre Kräfte für das Förderprogramm "Wir sind STARK!" und ermöglichen Fördersummen von mind. 2000 Euro bis max. 20.000 Euro pro Projekt. Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in schwierigen Lebenslagen und Umfeldbedingungen für einen unvergesslichen Sommer. Das Programm richtet sich dabei direkt an Kinder und Jugendliche mit kreativen Ideen von Erkundungstouren, Kochkursen und sportlichen Herausforderungen bis hin zur Schaffung neuer Aufenthaltsmöglichkeiten oder eigener Theateraufführungen. Interessierte Kinder und Jugendliche müssen sich mit ihrer Idee an einen Verein oder Jugendtreff wenden.

Antragsberechtigt sind Mitglieder der Freien Wohlfahrtspflege bzw. andere Organisationen in Kooperation mit diesen. Förderfähig sind Maßnahmen, die bis zum 26. Oktober 2024 abgeschlosen sind.

Die Antragsstellung ist ab sofort über die Projektseite möglich. Die Frist zur Antragsstellung endet am 30. Juni 2024.

Weitere Informationen zur Förderung und zur Projektpartnersuche finden Sie hier.

2000 x 1000 für das Engagement

Das Land NRW stellt ehrenamtlich Engagierten, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Initiativen insgesamt zwei Millionen Euro für Projekte zum Thema "Einsamkeit" zur Verfügung.

Die Antragstellung ist spätestens zu Beginn des zweiten Quartals 2024 unter www.engagementfoerderung.nrw geplant. Weitere Infos erhalten Sie hier.

Ansprechpartnerin für den Kreis Paderborn ist Frau Schumacher (Tel. 05251 308-4113, E-Mail: )

Inklusionsscheck NRW

Um das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung zu stärken und Initiativen bei der Umsetzung von inklusiven Maßnahmen zu unterstützen, stellt die Landesregierung NRW 300 mal 2.000 Euro zur Verfügung.

Die Antragsstellung für das Jahr 2024 wird voraussichtlich ab dem 01. März 2024 möglich sein. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Weitere Informationen und die Förderbedingungen finden Sie hier.

Sportförderrichtlinien der Stadt Paderborn

Die Stadt Paderborn kann die in ihrem Gebiet ansässigen gemeinnützigen Sportvereine, deren regionaler Fachverband dem Landessportbund angeschlossen ist, u.a. durch Gewährung von Zuschüssen nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien unterstützen, sofern im Haushaltsplan entsprechende Mittel bereitgestellt worden sind. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Sportförderrichtlinien der Stadt Paderborn.

Die Beantragung der Förderung der Übungsarbeit beim Landessportbund NRW ist Voraussetzung, um die Sportfördermittel der Stadt Paderborn in Anspruch zu nehmen.

Ansprechpartnerin im Paderborner Sportservice: Frau Thöne, Tel. 05251 88-11464

Sportförderrichtlinien des Kreises Paderborn

Die Sportförderrichtlinien des Kreises Paderborn bieten den Sportvereinen mit Sitz im Kreis Paderborn finanzielle Unterstützung bei der Durchführung von Aktivitäten. Die Förderung betrifft sowohl den Breiten- als auch den Leistungssport.

Den Förderantrag für die Positionen II.2 bis II.7 reichen Sie bis zum 31. März eines Jahres per E-Mail an beim KreisSportBund Paderborn ein.

Mehr interkulturelle Kompetenz in Sportvereinen

Übernehmen Menschen mit Migrationshintergrund Funktionen in Sportvereinen, fördert das die interkulturelle Öffnung. Bei erfolgreichem Abschluss der Übungsleiter-, Trainer-C- oder Sporthelfer-Qualifizierung können sich Menschen mit Migrationshintergrund die Kosten durch das Kommunale Integrationszentrum Kreis Paderborn erstatten lassen.

Alle Informationen erhalen Sie beim Kommunalen Integrationszentrum Kreis Paderborn.

Sonderurlaub

Laut Sonderurlaubsgesetz des Landes NRW stehen jedem Arbeitnehmenden bis zu acht Arbeitstage pro Jahr als unbezahlter Sonderurlaub zu. Wer sich als Arbeitnehmer*in ehrenamtlich in der Jugendhilfe engagiert, kann sich den Verdienstausfall (rund 80% des Bruttogehalts) erstatten lassen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Sportjugend NRW.