Förderprogramme

Hier gibt es Geld

Förderprogramme auf einen Blick

Sportvereine in Paderborn können von zahlreichen Förderprogrammen profitieren und damit ihre Vereinsarbeit stärken. Voraussetzung ist zumeist eine Doppelmitgliedschaft. Das heißt, der Sportverein ist Mitglied in einem Sportfachverband und im KreisSportBund Paderborn. Zusätzlich muss er sich an der jährlichen Bestandserhebung des Landessportbundes NRW beteiligt haben.

Wir haben Ihnen eine Übersicht aktueller Förderprogramme zusammengestellt. Bei Fragen zu den einzelnen Förderprogrammen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Stipendium für junges Engagement im Sport 2024

Die Sportjugend NRW unterstützt zusammen mit der Staatskanzlei NRW und dem Rheinischen Sparkassen- und Giroverband junge ehrenamtlich Engagierte im Sport mit einem einjährigen Stipendium. Neben einem monatlichen Zuschuss von 200 Euro im Jahr 2024, bietet das Stipendium individuelle und passgenaue Qualifizierungsangebote, ein persönliches Coaching sowie ein wertvolles Netzwerk und viele neue Erfahrungen.

Das Stipendium richtet sich an junge Menschen im Alter von 16 bis 26 Jahren, die sich trotz schwieriger Bildungsvoraussetzungen und Lebenssituationen in ihrem Verein, Bund oder Verband ehrenamtlich engagieren. Ein wichtiger Teil der Bewerbung ist ein Unterstützungsschreiben des eigenen Vereins/Bundes/Verbandes. Weitere Informationen finden Sie bei der Sportjugend NRW.

Bewerben kann man sich online ab dem 01. Juni 2023. Bewerbungsschluss ist der 15. Juli 2023.

Soforthilfe Sport 2023: Krisenhilfe Energie - Verlängerung

55 Millionen Euro Krisenhilfe werden für Sportvereine, Fachverbände und Bünde in NRW aus Mitteln des Landes NRW bereitgestellt. Hiermit soll eine Fortführung des Vereinsbetriebs mit Blick auf die deutlich gestiegenen Energiepreise gesichert werden.  Erhöhte Ausgaben sowohl für Strom, Wärme als auch für Nutzungsentgelte im Zeitraum vom 01.04.2022 bis zum 31.10.2023, die tatsächlich durch die gestiegenen Energiepreise begründet sind, werden über das Hilfsprogramm abgemildert.

Für die Antragsstellung muss ein Nachweis zur Gemeinnützigkeit vorliegen. Weitere Informationen lesen Sie in den Förderrichtlinien zum Hilfsprogramm des Landes NRW.

Anträge können vom 01.03.2023 bis zum 30.11.2023 über das Förderportal des Landessportbundes NRW eingereicht werden.

Übungsleiter*innen-Offensive

Mit einer Höhe von einer Million Euro fördert das Land NRW Ausbildungen und weitere Einstiegsqualifizierungen. Durch diese Förderungen sollen neue ehrenamtliche Übungsleiter*innen und Trainer*innen gewonnen werden. Gefördert werden Ausbildungsgebühren des jeweiligen Anbieters bis zu 500 Euro pro Qualifizierungsmaßnahme. Es werden sowohl Ausbildungen zu Schwimmlehrer*innen, Schwimmlehrer*innenassistenz, Sporthelfer*innen und Trainer*innenassistenz bezuschusst als auch Ausbildungen innerhalb der 1. Lizenzstufe C und auch innerhalb der 2. Lizenzstufe B.

Voraussetzung zur Förderung ist die Mitgliedschaft eines Vereins im zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund oder bei einem Fachverband des LSB NRW. Zudem muss der Verein als gemeinnützig anerkannt sein und den aktuellen Nachweis darüber einreichen.

Ein Antrag kann ab sofort per Mail oder postalisch beim Landessportbund NRW eingereicht werden. Bei Fragen zum Förderverfahren wenden Sie sich bitte an den Landessportbund NRW unter 0203-7381-900 oder per Mail an .

1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein

Die Staatskanzlei des Landes NRW stellt im Jahr 2023 insgesamt 2 Mio. Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband und dem Kreissportbund sind.

Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2023 – 31.12.2023 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt acht Förderschwerpunkte zuordnen lassen:

  • Kooperation Sportverein mit Schulen
  • Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
  • Integration
  • Inklusion
  • Gesundheitssport
  • Sport der Älteren
  • Mädchen und Frauen im Sport
  • Reha-Sport

Bitte stellen Sie die Förderanträge frühzeitig, da diese in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Landessportbund NRW bewilligt werden. Weitere Infos gibt es hier.

Die Frist zur Antragstellung über das Förderportal des Landessportbundes NRW ist seit dem 30.05.2023 abgelaufen.

Förderung der Übungsarbeit

Die Staatskanzlei des Landes NRW stellt im Jahr 2023 wieder Haushaltsmittel für die Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband und dem Kreissportbund sind.

Vor dem Hintergrund der Pandemie-bedingten Einschränkungen im Aus- und Fortbildungsbetrieb des organisierten Sports werden in 2023 auch Übungsleitungen berücksichtigungsfähig, deren Lizenzen bei Antragstellung ausgelaufen sind oder in 2023 auslaufen. Die entsprechenden Lizenzen sind im Jahr 2023 zu verlängern. 

Die Frist zur Antragsstellung für das Jahr 2023 ist seit dem 31.05.2023 abgelaufen.

Extra-Zeit für Bewegung

Das Programm "Extra-Zeit für Bewegung" soll dem pandemiebedingten Bewegungsmangel von Kindern und Jugendlichen entgegenwirken. Sportvereine können Förderanträge für zusätzliche außerschulische Angebote für jeweils mindestens 10 Schüler*innen der Jahrgangsstufen 1 bis 13 stellen. Die Förderung beträgt max. 500 Euro für eine sechsstündige Maßnahme, ein Eigenanteil ist nicht erforderlich. Die sechsstündige Maßnahme findet in Form einer Blockmaßnahme oder in einem flexiblen Modell mit jeweils mindestens 90 Minuten pro Tag statt.

Die Antragstellung erfolgt ab dem 03.02.2023 über das Förderportal des Landessportbundes NRW. Antragsende ist am 06.08.2023. Eine Antragstellung muss zwingend vor der Maßnahmendurchführung erfolgen, da der Antrag sonst nicht bewilligt werden kann. Die Maßnahmen müssen bis zum 06.08.2023 durchgeführt sein.

2000 x 1000 für das Engagement

Das Land NRW stellt ehrenamtlich Engagierten, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Initiativen insgesamt zwei Millionen Euro für Projekte zum Thema "Zukunft gestalten - nachhaltiges Engagement fördern" zur Verfügung.

Die Antragstellung ist seit dem 01.01.2023 unter www.engagementfoerderung.nrw möglich. Weitere Infos erhalten Sie hier.

Ansprechpartnerin für den Kreis Paderborn ist Frau Schumacher (Tel. 05251 308-4113, E-Mail: )

Inklusionsscheck NRW

Um das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung zu stärken und Initiativen bei der Umsetzung von inklusiven Maßnahmen zu unterstützen, stellt die Landesregierung NRW 300 mal 2.000 Euro zur Verfügung.

Der Förderantrag kann bis zum 30. September eines Jahres gestellt werden. Danach ist die Antragstellung erst ab dem 1. Januar des folgenden Jahres möglich. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Weitere Informationen und die Förderbedingungen finden Sie hier.

Sportförderrichtlinien der Stadt Paderborn

Die Stadt Paderborn kann die in ihrem Gebiet ansässigen gemeinnützigen Sportvereine, deren regionaler Fachverband dem Landessportbund angeschlossen ist, u.a. durch Gewährung von Zuschüssen nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien unterstützen, sofern im Haushaltsplan entsprechende Mittel bereitgestellt worden sind. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Sportförderrichtlinien der Stadt Paderborn.

Die Beantragung der Förderung der Übungsarbeit beim Landessportbund NRW ist Voraussetzung, um die Sportfördermittel der Stadt Paderborn in Anspruch zu nehmen.

Ansprechpartnerin im Paderborner Sportservice: Frau Thöne, Tel. 05251 88-11464

Sportförderrichtlinien des Kreises Paderborn

Die Sportförderrichtlinien des Kreises Paderborn bieten den Sportvereinen mit Sitz im Kreis Paderborn finanzielle Unterstützung bei der Durchführung von Aktivitäten. Die Förderung betrifft sowohl den Breiten- als auch den Leistungssport.

Den Förderantrag für die Positionen II.2 bis II.7 reichen Sie bis zum 31. März eines Jahres per E-Mail an beim KreisSportBund Paderborn ein.

Mehr interkulturelle Kompetenz in Sportvereinen

Übernehmen Menschen mit Migrationshintergrund Funktionen in Sportvereinen, fördert das die interkulturelle Öffnung. Bei erfolgreichem Abschluss der Übungsleiter-, Trainer-C- oder Sporthelfer-Qualifizierung können sich Menschen mit Migrationshintergrund die Kosten durch das Kommunale Integrationszentrum Kreis Paderborn erstatten lassen.

Alle Informationen erhalen Sie beim Kommunalen Integrationszentrum Kreis Paderborn.

Sonderurlaub

Laut Sonderurlaubsgesetz des Landes NRW stehen jedem Arbeitnehmenden bis zu acht Arbeitstage pro Jahr als unbezahlter Sonderurlaub zu. Wer sich als Arbeitnehmer*in ehrenamtlich in der Jugendhilfe engagiert, kann sich den Verdienstausfall (rund 80% des Bruttogehalts) erstatten lassen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Sportjugend NRW.

Kostenlos zurück in den Verein – Der Sportvereinsscheck

Ab dem 24. Januar 2023 stehen auf der DOSB Website 150.000 Sportvereinsschecks im Wert von je 40 Euro für Privatpersonen zum Download zur Verfügung.

Mit den Sportvereinsschecks sollen sportinteressierte Menschen für den Sport zurückgewonnen und Bewegungs-Muffel für mehr Bewegung neu begeistert werden. Die Personen haben vier Wochen Zeit, ihren Sportvereinsscheck als Zuschuss für eine Vereinsmitgliedschaft oder Kursgebühr in einem NRW-Sportverein ihrer Wahl, der Mitglied in einem SSB/KSB und/oder einem Fachverband ist, einzulösen.

Das Downloadportal ist hierfür im Zeitraum vom 24. Januar 2023 bis zum 31. August 2023 geöffnet. Die Sportvereine bekommen die Sportvereinsschecks von den Personen ausgedruckt oder digital ausgehändigt. Der Verein kann diesen innerhalb von zehn Wochen ab Ausstellungsdatum beim DOSB über die Internetplattform einreichen.

Zur Internetplattform für die Sportvereinsschecks

Sporttage sind Feiertage - 4000 x 1000€ für Vereinsevents und Kooperationen

Ab dem 26. Januar 2023 können Vereine sowie Stadt- und Kreissportbünde bis Ende Juli 2023 beim DOSB finanzielle Unterstützung in Höhe von 1000 Euro beantragen. Mit dem Geld können Veranstaltungen, Kooperationen mit weiteren Stakeholdern, öffentlichkeitswirksame Aktionen, Angebotsentwicklung im Verein oder themenspezifische Projekte finanziert werden, um öffentlichkeitswirksam neue Mitglieder zu akquirieren oder zurückzugewinnen.

Die für die Aktionen anfallenden Sachkosten, die im Rahmen der Umsetzung einen finanziellen Mehraufwand darstellen, können in Höhe von 1.000 Euro, nach vorheriger Antragsstellung und Bewilligung durch den DOSB, erstattet werden. Vorzeitig getätigte Ausgaben können nicht berücksichtigt werden.

Weitere Informationen und Beantragung