Förderprogramme

Hier gibt es Geld

Förderprogramme auf einen Blick

Sportvereine in Paderborn können von zahlreichen Förderprogrammen profitieren und damit ihre Vereinsarbeit stärken. Voraussetzung für Förderungen des Landessportbundes (LSB) ist zumeist eine Doppelmitgliedschaft. Das heißt, der Sportverein ist Mitglied in einem Sportfachverband und im KreisSportBund Paderborn. Zusätzlich muss er sich an der jährlichen Bestandserhebung des Landessportbundes NRW beteiligt haben. Aber auch für Vereine, die keine Doppelmitgliedschaft besitzen, gibt es einige Fördermöglichkeiten außerhalb des LSBs.

Wir haben Ihnen eine Übersicht aktueller Förderprogramme zusammengestellt. Bei Fragen zu den einzelnen Förderprogrammen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Aktuell laufende Förderprogramme

Ideen werden Wirklichkeit. 100 Förderpakete von Westfalen Weser

Westfalen Weser vergibt im Rahmen seiner Aktion „Ideen werden Wirklichkeit“ 100 Förderpakete für bürgerschaftliches Engagement an Vereine aus dem Geschäftsgebiet von Westfalen Weser.

Besonders gefragt sind kreative und innovative Projekte, die einen spürbaren Mehrwert für die Gesellschaft bieten und auch für andere Vereine Vorbild sein können. Die Projekte sollten zeitnah umsetzbar sein, abgeschlossene Projekte werden nicht rückwirkend gefördert. Dabei haben nicht nur große Aktionen gute Chancen auf Förderung. Auch kleinere Projekte mit starken Ideen können überzeugen – egal ob bestehende Angebote erweitert oder etwas völlig Neues gestartet wird.

Die Bewerbung ist vom 01. Mai bis zum 31. August 2026 über das Bewerbungsformular von Westfalen Weser möglich. Weitere Infos erhalten Sie hier.

Trikot-Set-Gewinnspiel von REDDY Küchen Paderborn

REDDY Küchen Paderborn verlost ein Trikot-Set im Wert von 1.500 € an Sportvereine der Region. Teilnahmevoraussetzung ist die Veröffentlichung eines kreativen Bewerbungsvideos auf Social Media. Das Video soll zeigen, warum der Verein der Richtige für das neue Trikot-Set ist. 

Das Gewinnspiel läuft bis zum 30. November 2026. Weitere Infos und die genauen Teilnahmebedingungen erhalten Sie hier.

2000 x 1000 für das Engagement

Das Land NRW stellt ehrenamtlich Engagierten, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Initiativen insgesamt zwei Millionen Euro für Projekte zum Thema „Digital in die Zukunft – engagiert mit KI und Co.“ zur Verfügung. Geförderte Projekte müssen bis zum 31.12.2026 durchgeführt werden.

Förderfähige Maßnahmen können Projekte sein, die die Digitalisierung und den Einsatz von KI im Engagement und Ehrenamt voranbringen. Die beinhaltet beispielsweise die Umstellung auf eine digitale Aktenführung im Verein, den Aufbau einer eigenen Webseite für die Initiative oder der Start einer Organisations- und Vereinsentwicklung mithilfe von KI.  

Die Antragstellung ist vom 02. März bis zum 01. November 2026 über das Förderportal förderung.NRW möglich. Sobald die Fördermittel eines Kreises erschöpft sind, ist keine Antragsstellung mehr möglich. Weitere Infos erhalten Sie hier.

Ansprechpartnerin für den Kreis Paderborn ist Frau Schumacher (Tel. 05251 308-4113, E-Mail: ).

Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) unterstützt in ihrem Mikroförderprogramm ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und ländlichen Regionen. Mit bis zu 1.500 Euro werden Maßnahmen u.a. zur Gewinnung und Bindung von Ehrenamtlichen, zur Wertschätzung von Ehrenamtlichen sowie zur Stärkung vereinsinterner Strukturen gefördert.

Förderfähig bis max. 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben sind Maßnahmen, die im Jahr der Antragstellung durchgeführt werden.

Antragstellungen für Projekte über das Förderportal der DSEE sind jederzeit möglich.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.

Mehr interkulturelle Kompetenz in Sportvereinen

Übernehmen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte Funktionen in Sportvereinen, fördert das ihre gleichberechtigte Teilhabe und Teilnahme im Sinne einer stärkeren Mitgestaltung des organisierten Sports. Diese Form der interkulturellen Öffnung ist eine Win-win-Situation für alle Beteiligten. Vereine erweitern ihre interkulturellen Kompetenzen, gewinnen neue Ehrenamtliche und werden attraktiver für Aktive mit Zuwanderungsgeschichte.

Bei erfolgreichem Abschluss der Übungsleiter-, Trainer-C- oder Sporthelfer-/Assistenztrainer-Qualifizierung können sich Menschen mit Zuwanderungsgeschichte die Kosten Teil- oder komplett bis max. 400 Euro erstatten lassen. Als Voraussetzungen zählen die aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein im Kreis Paderborn, das Mindestalter von 13 Jahren und eine Zuwanderungsgeschichte der eigenen Person oder eines Elternteils.

Alle Informationen erhalen Sie beim Kommunalen Integrationszentrum Kreis Paderborn. Ansprechpartnerin ist Frau König (Tel. 05251 308-4638, E-Mail: koenigl@kreis-paderborn.de)

Sportförderung der Stadt Paderborn

Die Stadt Paderborn kann die in ihrem Gebiet ansässigen gemeinnützigen Sportvereine, deren regionaler Fachverband dem Landessportbund angeschlossen ist, u.a. durch Gewährung von Zuschüssen nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien unterstützen, sofern im Haushaltsplan entsprechende Mittel bereitgestellt worden sind. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Sportförderrichtlinien der Stadt Paderborn.

Die Beantragung der Förderung der Übungsarbeit beim Landessportbund NRW ist Voraussetzung, um die Sportfördermittel der Stadt Paderborn in Anspruch zu nehmen.

Ansprechpartnerin im Paderborner Sportservice: Frau Thöne, Tel. 05251 88-11464

Sonderurlaub

Laut Sonderurlaubsgesetz des Landes NRW stehen jedem Arbeitnehmenden bis zu acht Arbeitstage pro Jahr als unbezahlter Sonderurlaub zu. Wer sich als Arbeitnehmer*in ehrenamtlich in der Jugendhilfe engagiert, kann sich den Verdienstausfall (rund 80% des Bruttogehalts) erstatten lassen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Sportjugend NRW.

Anträge aktuell nicht möglich

1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein

Die Staatskanzlei des Landes NRW stellt im Jahr 2026 insgesamt 1,25 Mio. Euro zur Förderung des Engegaments von Sportvereinen zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband und dem Kreissportbund Paderborn sind.

Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2026 – 31.12.2026 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt neun Förderschwerpunkte zuordnen lassen:

  • Sport im außerunterrichtlichen Schulsport
  • Sport in Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kindertagespflege
  • Integration durch Sport
  • Inklusion im Sport
  • Mädchen und Frauen, Chancengleichheit und Vielfalt im Sport
  • Sport der Älteren, Sport gegen Einsamkeit
  • Gesundheitssport
  • Nachhaltige Entwicklung im Sport
  • Olympische und Paralympische Spiele in Nordrhein-Westfalen

Bitte stellen Sie die Förderanträge frühzeitig, da diese in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Landessportbund NRW bewilligt werden. Weitere Infos gibt es hier.

Eine  Antragstellung über das Förderportal des Landessportbundes NRW ist nicht mehr möglich. Das Förderbudget ist ausgeschöpft.

Förderung der Übungsarbeit

Die Staatskanzlei des Landes NRW stellt im Jahr 2026 unverändert 7,56 Mio. Euro für die Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen zur Verfügung. Die Förderung unterstützt die Leitung der Übungsarbeit in Sportgruppen von Vereinen, insbesondere für Kinder und Jugendliche.

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband und dem Kreissportbund Paderborn sind. Zudem muss die diesjährige Bestandserhebung abgeschlossen sein.

Die Frist zur Antragsstellung über das Förderportal des Landessportbundes NRW ist am 30. Juni 2026 abgelaufen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Übungsleiter*innen-Offensive 2026

Das Land Nordrhein-Westfalen startet im Jahr 2026 eine Übungsleiter*innen-Offensive, um die Ausbildung von Übungsleiter*innen, Trainer*innen, Sporthelfer*innen sowie weiterem qualifizierten Anleitungspersonal im organisierten Sport zu fördern. Insgesamt stehen Haushaltsmittel in Höhe von 1 Mio. Euro zur Verfügung. 

Gefördert werden Teilnahmegebühren (bis zu 500 Euro pro Maßnahme) für Qualifizierungsmaßnahmen, die zum Erwerb einer Lizenz im System des DOSB, des LSB NRW und seiner Sportjugend oder der Sportfachverbände in NRW erforderlich sind. Es können pro Verein mehrere Anträge gestellt werden.

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband und dem Kreissportbund Paderborn sind. Ebenso können Mitgliedsorganisationen des LSB NRW sowie Organisationen mit öffentlich zugänglichem Sportangebot, die auf zertifiziertes Anleitungspersonal angewiesen sind, einen Antrag stellen.

Bitte stellen Sie die Förderanträge frühzeitig, da diese in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Landessportbund NRW bewilligt werden. Weitere Infos gibt es hier.

Eine  Antragstellung über das Förderportal des Landessportbundes NRW ist derzeit nicht möglich. Aufgrund der sehr hohen Nachfrage übersteigt die Summe der bislang eingereichten Anträge aktuell das zur Verfügung stehende Förderbudget. 

Die bereits eingegangenen Anträge werden derzeit geprüft. Sollte sich im Rahmen der Prüfung zeigen, dass noch Fördermittel verfügbar sind, wird das Portal zu einem späteren Zeitpunkt erneut geöffnet.

Inklusionsscheck NRW

Um das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung zu stärken und Initiativen bei der Umsetzung von inklusiven Maßnahmen zu unterstützen, stellt die Landesregierung NRW 300 mal 2.000 Euro zur Verfügung.

Die Antragsstellung für das Jahr 2026 über das Antragsportal des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist im Moment nicht möglich, da die Mittel bereits ausgeschöpft sind. Neue Anträge können voraussichtlich im Jahr 2027 gestellt werden. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Weitere Informationen und die Förderbedingungen finden Sie hier.

Sportförderung des Kreises Paderborn

Die Sportförderrichtlinien des Kreises Paderborn bieten den Sportvereinen mit Sitz im Kreis Paderborn finanzielle Unterstützung bei der Durchführung von Aktivitäten. Die Förderung betrifft sowohl den Breiten- als auch den Leistungssport.

Den Förderantrag für die Positionen II.2 bis II.7 reichen Sie bis zum 31. März eines Jahres per E-Mail an beim KreisSportBund Paderborn ein.