Achtung: Die reguläre Frist zur Beantragung endete am 31.05.2022.
Die Staatskanzlei des Landes NRW stellt im Jahr 2022 insgesamt 7,56 Mio. Euro für die Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband und dem Kreissportbund sind.
Vor dem Hintergrund der Pandemie-bedingten Einschränkungen im Aus- und Fortbildungsbetrieb des organisierten Sports sind auch die Übungsleitungen berücksichtigungsfähig, deren Lizenzen in den Jahren 2020 oder 2021 ausgelaufen sind oder in 2022 auslaufen. Zusätzlich wird aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie in diesem Jahr auf die Abfrage der geplanten Übungsstunden verzichtet.
Die Antragstellung ist ab dem 30.03.2022 über das Förderportal des Landessportbundes NRW möglich. Bitte stellen Sie die Förderanträge bis zum 31.05.2022. Jeder Verein der fristgerecht seinen Antrag einreicht und die Fördervoraussetzungen erfüllt, partizipiert an der Förderung.
* Die Beantragung der Förderung der Übungsarbeit beim Landessportbund NRW ist Voraussetzung, um die Sportfördermittel der Stadt Paderborn in Anspruch zu nehmen.