Kinderschutz

Schweigen schützt die Falschen!

Kinderschutz im Sportverein

Sport schafft emotionale Nähe, die viele von uns fasziniert und die für das heutige Miteinander so wichtig geworden ist. Es sind aber gerade die emotionale Nähe und Betonung der Körperlichkeit, die den Sport für potenzielle Täterinnen und Täter so attraktiv machen.

Als Sportverein und Sportverband ist es unsere Aufgabe, Kindern und Jugendlichen einen sicheren und gewaltfreien Raum für Bewegung und Sport zu bieten. Präventive und intervenierende Maßnahmen sollten daher in jedem Verein und Verband verankert sein.

Ihr Kontakt bei Fragen zum Thema Prävention sexualisierte & interpersonelle Gewalt im Sport:

Josephine Rohmann
E-Mail:
Tel.: 05251 68330-07

Lorenz Wettemann
E-Mail:
Tel.: 05251 68330-09

Paderborner Netzwerk Kinderschutz im Sport

Um Kindern in Paderborner Sportvereinen eine sichere und geschützte sportliche Heimat bieten zu können, müssen alle in Sportvereinen Aktive an einem Strang ziehen – Vorstände, Übungsleitende, Eltern und Sporttreibende.

Aus diesem Grund wurde das Paderborner Netzwerk Kinderschutz im Sport gegründet. Das Netzwerk möchte Vereinen bei administrativen Fragen kompetent zur Seite stehen und bei der Erarbeitung präventiver Strategien und Vorhaben unterstützen.

Zweimal pro Jahr veröffentlicht das Netzwerk einen Newsletter mit wichtigen Informationen zum Thema "Kinderschutz im Sport". Dieser wird per Mail an alle Paderborner Vereine versendet.

Interessierte finden diesen ebenfalls untenstehend. Sie haben Interesse, den Newsletter per Mail zugeschickt zu bekommen? Dann schreiben Sie eine Mail an und wir nehmen Sie in unseren Verteiler auf.

Newsletter Juni 2024       Newsletter Juni 2025      Neswletter Oktober 2024       Newsletter Oktober 2025

Informationen für Vereine

Das Land NRW hat als erstes Bundesland ein Landeskinderschutzgesetz verabschiedet, das im Mai 2022 in Kraft getreten ist. Der gesellschaftlichen Herausforderung einer wirksamen Prävention vor sexualisierter, physischer und psychischer Gewalt, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, muss sich auch der organisierte Sport als großer und wichtiger Teil dieser Gesellschaft stellen.

Das Gesetz formuliert konkrete Maßnahmen, die die strukturellen Rahmenbedingungen verbessern sollen. Dazu ist auch die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Schutzkonzepten u. a. in allen Sportvereinen und -verbänden, die Angebote für Kinder und Jugendliche durchführen, vorgeschrieben.

Um der Bedeutung des Themas Rechnung zu tragen und auf das Inkrafttreten des Gesetzes vorbereitet zu sein, hat der Landesportbund NRW (LSB NRW) Fristen zur Erarbeitung eines Schutzkonzeptes für die Mitgliedsorganisationen, d.h. Bünde und Fachverbände, festgelegt. Die Frist gilt bisher nicht für Sportvereine, außer sie sind Weiterleitungsempfänger von KJFP-Mitteln. FSJ- und BFD-Einsatzstellen müssen  bis zum Bildungsjahr 2026/2027 ein fertiges Schutzkonzept vorliegen haben. 

Auch wenn noch kein Schutzkonzept vorliegt, können Sportvereine einen wichtigen Beitrag zum Kindesschutz leisten. So sollten zum Beispiel alle im Verein Tätige (ehren- und hauptamtlich) vor Beginn der Tätigkeit eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Damit soll sichergestellt werden, dass keine einschlägig vorbestraften Personen ein Näheverhältnis zu Kindern und Jugendlichen aufbauen und dieses ausnutzen können.

Weitere Informationen über den Kindesschutz im Ehrenamt sowie über die Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung oder eines Führungszeugnisses erhaltet ihr beim Jugendamt Paderborn.