Förderprogramme

Hier gibt es Geld

Förderprogramme auf einen Blick

Sportvereine in Paderborn können von zahlreichen Förderprogrammen profitieren und damit ihre Vereinsarbeit stärken. Voraussetzung für Förderungen des Landessportbundes (LSB) ist zumeist eine Doppelmitgliedschaft. Das heißt, der Sportverein ist Mitglied in einem Sportfachverband und im KreisSportBund Paderborn. Zusätzlich muss er sich an der jährlichen Bestandserhebung des Landessportbundes NRW beteiligt haben. Aber auch für Vereine, die keine Doppelmitgliedschaft besitzen, gibt es einige Fördermöglichkeiten außerhalb des LSBs.

Wir haben Ihnen eine Übersicht aktueller Förderprogramme zusammengestellt. Bei Fragen zu den einzelnen Förderprogrammen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein

Die Staatskanzlei des Landes NRW stellt im Jahr 2026 insgesamt 1,25 Mio. Euro zur Förderung des Engegaments von Sportvereinen zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband und dem Kreissportbund Paderborn sind.

Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2026 – 31.12.2026 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt neun Förderschwerpunkte zuordnen lassen:

  • Sport im außerunterrichtlichen Schulsport
  • Sport in Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kindertagespflege
  • Integration durch Sport
  • Inklusion im Sport
  • Mädchen und Frauen, Chancengleichheit und Vielfalt im Sport
  • Sport der Älteren, Sport gegen Einsamkeit
  • Gesundheitssport
  • Nachhaltige Entwicklung im Sport
  • Olympische und Paralympische Spiele in Nordrhein-Westfalen

Bitte stellen Sie die Förderanträge frühzeitig, da diese in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Landessportbund NRW bewilligt werden. Weitere Infos gibt es hier.

Eine  Antragstellung über das Förderportal des Landessportbundes NRW ist ab dem 09. Februar 2026 möglich. Sobald die Mittel ausgeschöpft sind, ist eine Antragsstellung nicht mehr möglich.

Förderung der Übungsarbeit

Die Staatskanzlei des Landes NRW stellt im Jahr 2026 unverändert 7,56 Mio. Euro für die Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen zur Verfügung. Die Förderung unterstützt die Leitung der Übungsarbeit in Sportgruppen von Vereinen, insbesondere für Kinder und Jugendliche.

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband und dem Kreissportbund Paderborn sind. Zudem muss die diesjährige Bestandserhebung abgeschlossen sein.

Die Frist zur Antragsstellung über das Förderportal des Landessportbundes NRW startet am 09. Februar und geht bis zum 31. Mai 2026.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Übungsleiter*innen-Offensive 2026

Das Land Nordrhein-Westfalen startet im Jahr 2026 eine Übungsleiter*innen-Offensive, um die Ausbildung von Übungsleiter*innen, Trainer*innen, Sporthelfer*innen sowie weiterem qualifizierten Anleitungspersonal im organisierten Sport zu fördern. Insgesamt stehen Haushaltsmittel in Höhe von 1 Mio. Euro zur Verfügung. 

Gefördert werden Teilnahmegebühren (bis zu 500 Euro pro Maßnahme) für Qualifizierungsmaßnahmen, die zum Erwerb einer Lizenz im System des DOSB, des LSB NRW und seiner Sportjugend oder der Sportfachverbände in NRW erforderlich sind. Es können pro Verein mehrere Anträge gestellt werden.

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband und dem Kreissportbund Paderborn sind. Ebenso können Mitgliedsorganisationen des LSB NRW sowie Organisationen mit öffentlich zugänglichem Sportangebot, die auf zertifiziertes Anleitungspersonal angewiesen sind, einen Antrag stellen.

Bitte stellen Sie die Förderanträge frühzeitig, da diese in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Landessportbund NRW bewilligt werden. Weitere Infos gibt es hier.

Eine  Antragstellung über das Förderportal des Landessportbundes NRW ist ab dem 23. Februar bis spätestens 31. Oktober möglich. Sobald die Mittel ausgeschöpft sind, ist eine Antragsstellung auch vor dem 31.10.26 nicht mehr möglich.

2000 x 1000 für das Engagement

Das Land NRW stellt ehrenamtlich Engagierten, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Initiativen insgesamt zwei Millionen Euro für Projekte zum Thema „Digital in die Zukunft – engagiert mit KI und Co.“ zur Verfügung. Geförderte Projekte müssen bis zum 31.12.2026 durchgeführt werden.

Förderfähige Maßnahmen können Projekte sein, die die Digitalisierung und den Einsatz von KI im Engagement und Ehrenamt voranbringen. Die beinhaltet beispielsweise die Umstellung auf eine digitale Aktenführung im Verein, den Aufbau einer eigenen Webseite für die Initiative oder der Start einer Organisations- und Vereinsentwicklung mithilfe von KI.  

Die Antragstellung ist vom 02. März bis zum 01. November 2026 über das Förderportal förderung.NRW möglich. Sobald die Fördermittel eines Kreises erschöpft sind, ist keine Antragsstellung mehr möglich. Weitere Infos erhalten Sie hier.

Ansprechpartnerin für den Kreis Paderborn ist Frau Schumacher (Tel. 05251 308-4113, E-Mail: ).

Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) unterstützt in ihrem Mikroförderprogramm ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und ländlichen Regionen. Mit bis zu 1.500 Euro werden Maßnahmen u.a. zur Gewinnung und Bindung von Ehrenamtlichen, zur Wertschätzung von Ehrenamtlichen sowie zur Stärkung vereinsinterner Strukturen gefördert.

Förderfähig bis max. 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben sind Maßnahmen, die im Jahr der Antragstellung durchgeführt werden.

Bewerbungen für Projekte über das Förderportal der DSEE sind jederzeit möglich.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.

Viel vor - Gemeinsam aktiv für Inklusion

Die Aktion Mensch hat für die Zukunft viel vor – sie möchte weitere Chancen für inklusive Begegnungen schaffen und damit Inklusion erfahr- und erlebbar machen. Mit dem Förderangebot "Viel vor - Gemeinsam aktvi für Inklusion" unterstützt die Aktion Mensch inklusive Projekte in den Lebensbereichen „Bildung und Persönlichkeitsstärkung“ und „Freizeit. Zu den sportlichen Bereichen zählen "Sport & Spiele" mit bspw. inklusiven Sportangeboten oder dem Testen von Spielen auf Barrierefreiheit sowie "Musik & Tanz" mit bspw. Tanzsworkshops oder inklusiven Discos.

Die Laufzeit der Förderung beträgt bis zu einem Jahr mit einer maximalen Fördersumme von 10.000 Euro. Anträge können vom 01. Februar 2024 bis zum 31. Januar 2026 über das Antragssystem der Aktion Mensch gestellt werden.

Weitere Infos gibt es bei der Aktion Mensch.

Projektförderung für Sport

Die Aktion Mensch fördert zeitlich befristete, größere Vorhaben mit dem Ziel, die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung, Kindern und Jugendlichen oder Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten langfristig zu verbessern. Es werden inklusive und barrierefreie Sportprojekte gefördert, in dem zum Beispiel die Qualifizierung von Ehrenamtlichen, Trainern, Betreuern und Eltern zum Thema Inklusion gefördert wird. Ebenso werden Angebote gefördert, die sich speziell an Menschen mit Behinderung richten, wie beispielsweise die Para-Meisterschaften. Zudem unterstützt die Aktion Mensch, wenn Sie die Zusammenarbeit verschiedener Partner stärken wollen, indem Sie ein Netzwerk planen und/oder aufbauen möchten. Zum Beispiel um Sport in Ihrer Stadt inklusiver zu machen. Gefördert werden beispielsweise Qualifizierungsangebote für Inklusionsberater*innen, die als Multiplikatoren auftreten und die Zusammenarbeit zwischen Organisationen der Behindertenhilfe sowie Sportorganisationen fördern. Dazu können Sie mit lokalen Partnern ein Konzept entwickeln, das Menschen mit und ohne Behinderung zusammenbringt.

Die Laufzeit der Förderung beträgt bis zu 5 Jahre mit einem maximalen Zuschuss von 450.000 Euro und einem Eigenmittelanteil von mindestens 10 Prozent. Ein Antrag wird über das Antragssystem der Aktion Mensch gestellt.

Weitere Infos gibt es bei der Aktion Mensch.

Inklusionsscheck NRW

Um das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung zu stärken und Initiativen bei der Umsetzung von inklusiven Maßnahmen zu unterstützen, stellt die Landesregierung NRW 300 mal 2.000 Euro zur Verfügung.

Die Antragsstellung für das Jahr 2025 über das Antragsportal des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist  abgelaufen. Neue Anträge können voraussichtlich Ende März/Anfang April 2026 gestellt werden. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Weitere Informationen und die Förderbedingungen finden Sie hier.

Sportförderrichtlinien der Stadt Paderborn

Die Stadt Paderborn kann die in ihrem Gebiet ansässigen gemeinnützigen Sportvereine, deren regionaler Fachverband dem Landessportbund angeschlossen ist, u.a. durch Gewährung von Zuschüssen nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien unterstützen, sofern im Haushaltsplan entsprechende Mittel bereitgestellt worden sind. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Sportförderrichtlinien der Stadt Paderborn.

Die Beantragung der Förderung der Übungsarbeit beim Landessportbund NRW ist Voraussetzung, um die Sportfördermittel der Stadt Paderborn in Anspruch zu nehmen.

Ansprechpartnerin im Paderborner Sportservice: Frau Thöne, Tel. 05251 88-11464

Sportförderrichtlinien des Kreises Paderborn

Die Sportförderrichtlinien des Kreises Paderborn bieten den Sportvereinen mit Sitz im Kreis Paderborn finanzielle Unterstützung bei der Durchführung von Aktivitäten. Die Förderung betrifft sowohl den Breiten- als auch den Leistungssport.

Den Förderantrag für die Positionen II.2 bis II.7 reichen Sie bis zum 31. März eines Jahres per E-Mail an beim KreisSportBund Paderborn ein.

Mehr interkulturelle Kompetenz in Sportvereinen

Übernehmen Menschen mit Migrationshintergrund Funktionen in Sportvereinen, fördert das die interkulturelle Öffnung. Bei erfolgreichem Abschluss der Übungsleiter-, Trainer-C- oder Sporthelfer-Qualifizierung können sich Menschen mit Migrationshintergrund die Kosten durch das Kommunale Integrationszentrum Kreis Paderborn erstatten lassen.

Alle Informationen erhalen Sie beim Kommunalen Integrationszentrum Kreis Paderborn.

Sonderurlaub

Laut Sonderurlaubsgesetz des Landes NRW stehen jedem Arbeitnehmenden bis zu acht Arbeitstage pro Jahr als unbezahlter Sonderurlaub zu. Wer sich als Arbeitnehmer*in ehrenamtlich in der Jugendhilfe engagiert, kann sich den Verdienstausfall (rund 80% des Bruttogehalts) erstatten lassen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Sportjugend NRW.