Bestandserhebung 2024 - Fristverlängerung bis 24. April

Die Erfassung der Bestandsdaten 2024 wurde verlängert und ist nun bis zum 24. April 2024 über die Sportorganisationsverwaltung möglich. Die Erfassung ist Voraussetzung, wenn Sportvereine Fördermittel (z.B. Förderung der Übungsarbeit) oder Unterstützungsleistungen (z.B. Vereinsberatung) des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen beantragen möchten.

Die Bestandserhebung ist ein zentrales Instrument des organisierten Sports. Sie ermittelt nicht nur die Zahl der Vereinsmitglieder in NRW, sondern dient der Sportentwicklung insgesamt.

Bei der Bestandserhebung der Sportvereine werden die Vereinsmitglieder nach Geburtsjahrgängen erfasst.

Dieses Jahr wurde die bislang eingesetzte Softwarelösung zur digitalen Verwaltung des Sportvereins abgelöst durch eine neue Webanwendung.  Die Online-Vereinsverwaltung wird so zur "Sportorganisationsverwaltung" (SOV). Informationen zur Anmeldung in der SOV finden Sie hier.

Der Landessportbund NRW bietet zahlreiche Hilfestellungen beim Eintragen der Daten. Vereine, die eine Vereinsverwaltungssoftware mit passender Schnittstellenfunktion nutzen, können sich die Arbeit erleichtern. Welche Software über die passende Schnittstelle verfügt sowie alle weiteren Hilfestellungen finden Sie hier.