Informationen zur Sportförderung und den Nutzungsentgelten

Inkrafttreten der Nutzungsentgelte für Sportanlagen und Mehrzweckhallen

Am 6.10.2011 hat der Rat der Stadt Paderborn die neue Entgeltordnung für die Nutzung der Sportanlagen und Mehrzweckhallen beschlossen.

Diese Entgeltordnung wird am 21.10.2011 im Amtsblatt der Stadt Paderborn bekannt gemacht und am 03.11.11 in Kraft treten.

Somit ist die Nutzung der Sportanlagen und Mehrzweckhallen ab dem 03.11.2011 für Vereine und sonstige Dritte entgeltpflichtig. Die komplette Entgeldordnung und Benutzerordnung finden Sie hier.

Ihr Ansprechpartner im Sportamt:

Dietmar Böddeker
(Sachgebietsleiter Sportverwaltung & -förderung;
stellv. Werkleiter BSP)
Zi. 1.68
Tel.: 05251/88-1463
Fax: 05251/88-2052
E-Mail: d.boeddeker@paderborn.de

Sportförderung der Stadt Paderborn
 
Die Stadt Paderborn kann die in ihrem Gebiet ansässigen gemeinützigen Sportvereine, deren regionaler Fachverband dem Landessportbund angeschlossen ist, u.a. durch Gewährung von Zuschüssen nach Maßgabe nachfolgender Richtlinien unterstützen, sofern im Haushaltsplan entsprechende Mittel bereitgestellt worden sind. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Sportförderrichtlinien der Stadt Paderborn.
 
Ansprechpartner im Sportamt: Christoph Heinemann Tel. 05251/88-1464.
 
Weitere Informationen finden Sie hier

Stadtsportverband Paderborn e.V.

Geschäftsstelle
Sportzentrum Maspernplatz
Schützenweg 1b
33102 Paderborn

Verantwortlich:
Mathias Hornberger (1. Vorsitzender)

Telefon: 0 52 51 / 36 53 1
Telefax: 0 52 51 / 35 30 3
E-Mail:



Geschäftsstellenzeit des SSV und der Sportjugend:
Donnerstag, 17.00 - 19.00 Uhr


 

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